von Deutschland kommend:
Autobahn Kreuz München Süd (Verteiler für alle Richtungen)
von Italien kommend:
Adresse:
BergWelt Apppartements
Robert Hechenberger
Dorfstraße 111 a
A-6364 Brixen im Thale
Tel.: +43 (0)660 217 38 44
E-Mail: office(at)bergwelt-brixen.at
Vignette oder Maut?
In Österreich besteht Vignettenpflicht auf gekennzeichneten Straßen. Zusätzlich werden Sondermauten für Tunnel, Brücken etc. verrechnet. Für die Anreise ins Brixental benötigen Sie KEINE Vignette, wenn Sie von Deutschland aus, die Ausfahrt Kufstein Süd benützen. Das Teilstück von Kufstein Süd bis Wörgl Ost ist Vignettenpflichtig. Vignetten erhalten Sie in allen Trafiken oder an allen Tankstellen.
"Licht am Tag" ist in Österreich nicht mehr Pflicht.
Das Fahren mit Licht am Tag ist in Österreich ab dem 01.01.2008 nicht mehr vorgeschrieben. Das Einschalten der Scheinwerfer wird aber auf alle Fälle vom Kuratorium für Verkehrssicherheit empfohlen!
Warnwesten müssen immer mitgeführt werden!
Das Mitführen von Warnwesten ist in Österreich für alle Autofahrer Pflicht! Die Warnwesten müssen von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält!
Handyverbot am Steuer:
Wie in den meisten europäischen Ländern ist auch in Österreich das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten.
Tempolimits auf Österreichs Straßen
Außerorts / Schnellstraßen: 100 km/h
Autobahnen: 130 km/h
Ortsgebiet: 50 km/h (wenn nicht anders ausgeschildert)
Promillegrenzen
In Österreich liegt die Obergrenze bei 0,5 Promille. Für jene, die den Führerschein noch keine 2 Jahre besitzen gilt die 0,1 Promille Grenze.
Was ist mit dem Auto mitzuführen:
Grundsätzlich sind in Österreich das Mitführen von Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste vorgeschrieben.
Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen!
Ab dem 01.01.2008 gilt in Österreich vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht! Es müssen aber ausdrücklich "winterliche Verhältnisse" herrschen. Alternativ zu den Winterreifen könne auch Schneeketten verwendet werden, parkende Pkw sind ausgenommen.